Ich arbeite in einem Geschäft, das alkoholische Getränke verkauft. Ist mein Verdienst halal? Teile ich die Sünde derer, die diesen Alkohol kaufen?

Fragedetails

Ich arbeite in einem Lebensmittelgeschäft, das auch alkoholische Getränke verkauft. Ich bin für die Regalbestückung und -auffüllung zuständig. Werde ich an der Sünde derjenigen teilhaben, die Alkohol kaufen? Werde ich im Jenseits für den Verkauf dieser Getränke zur Rechenschaft gezogen? Ich selbst trinke keinen Alkohol. Die Antwort auf diese Frage ist mir sehr wichtig.

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Der Islam verbietet nicht nur den Konsum von Alkohol, sondern auch den Handel damit unter Muslimen. Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte:


„Der Prophet (s.a.w.) verfluchte zehn Personen im Zusammenhang mit Alkohol: denjenigen, der ihn presst, denjenigen, für den er gepresst wird, denjenigen, der ihn trinkt, denjenigen, der ihn trägt, denjenigen, für den er getragen wird, denjenigen, der ihn ausschenkt, denjenigen, der ihn verkauft, denjenigen, der sein Geld isst, denjenigen, der ihn kauft, und denjenigen, für den er gekauft wird…“

(Tirmizî, Büyû‘, 59; Ibn Madscha, Aschriba, 6).

Die Arbeit in der Alkoholabteilung ist nicht erlaubt. Sie können jedoch in anderen Abteilungen arbeiten, in denen halal-konforme Waren verkauft werden. Wenn Sie für alle Abteilungen verantwortlich sind, ist Ihr gesamtes Einkommen nicht verboten; ein Teil ist verboten, ein Teil erlaubt.

Wer zu einer Sünde beiträgt, ist nur im Verhältnis seines Beitrags verantwortlich; er trägt nicht die gleiche Schuld wie derjenige, der die Sünde selbst begangen hat.

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Ist es richtig, wenn Männer in Kneipen arbeiten (wenn sie nur dort eine Beschäftigungsmöglichkeit finden)?


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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