– Fällt es unter Zinsnahme, wenn eine von außen aufgegebene Bestellung die versprochene Lieferzeit überschreitet und dem Kunden zur Steigerung der Kundenzufriedenheit zusätzlich zu der Bestellung noch etwas geschenkt wird?
– Denn eine verspätete Bestellung bedeutet eine schlechte Bewertung, und um schlechte Bewertungen zu vermeiden, werden Vergünstigungen gewährt. Ist es nicht Zinsnahme, mehr zu nehmen als gegeben wurde?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Handelt es sich um eine bestellte Ware;
Es ist dem Verkäufer gestattet, bei der Übergabe der im Vertrag festgelegten Ware eine Zugabe zu machen oder eine weitere Ware hinzuzufügen. Dies ist eine
Es ist ein Geschenk, eine Spende.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten