Um uns herum verwenden Menschen gegenüber ihren Ehepartnern scherzhafte Sätze wie „Ich scheide mich von dir“ oder „Geh zu deiner Mutter“, weil sie es nicht ernst meinen oder es als Scherz auffassen. Begehen diese Menschen nach dem dritten solchen Scherz Ehebruch?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Nach der hanafitischen Rechtsschule,
Jeder Mann, der erwachsen und vernünftig ist, kann seine Frau scheiden.
Ob frei oder Sklave, ob er sich freiwillig scheidet oder gezwungen wird, spielt keine Rolle. Im malikitischen Rechtssystem ist die Scheidung unter Zwang jedoch nicht gültig.
(Al-Dschawharat an-Nariyah)
Der Islam hat die Institution der Ehe stets bewahrt.
Er billigte weder die willkürliche Scheidung von Frauen noch erlaubte er es, die Ehre einer Frau zu verletzen, indem man scherzhaft oder leichtfertig von Scheidung sprach. Insofern erlaubte er es nicht, seine Frau scherzhaft oder leichtfertig zu scheiden.
„Du bist von mir frei.“
hat anerkannt, dass die Scheidungserklärung des Mannes rechtskräftig ist.
Denn der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte:
„Drei Dinge sind sowohl im Ernst als auch im Scherz ernst: Ehe, Scheidung und Rücknahme der Scheidung.“
(Abu Dawud, Talaq 9)
So gilt auch die Scheidung eines Mannes, der versehentlich seine Frau durch einen Versprecher geschieden hat, als gültig. Daher muss ein Gläubiger stets auf sein Verhalten und seine Worte achten und sich selbst kontrollieren.
Eindeutige Scheidung,
Es ist die Scheidung, die mit klaren und eindeutigen Worten ausgesprochen wird, die den Zweck widerspiegeln.
Da es eindeutig ist, bedarf es keiner Absicht. Sobald es ausgesprochen wird, hat es Gültigkeit, unabhängig von der Absicht des Sprechers; die Absicht ist irrelevant.
„Du bist frei, ich habe dich freigelassen.“
Solche Worte sind eindeutig.
Scheidung durch ironische Äußerungen
braucht es hingegen eine Absicht.
Denn die verwendeten Formulierungen können sowohl im Sinne einer Scheidung als auch in anderen Bedeutungen verwendet werden. Deshalb sind sich alle Rechtsgelehrten einig,
„Eine Scheidung, die durch eine ironische oder zweideutige Formulierung ausgesprochen wird, ist nur dann wirksam, wenn die Absicht klar ist. Denn die Bedeutung, in der sie verwendet wurde, ist nicht eindeutig.“
haben sie gesagt.
(siehe Celal YILDIRIM, Islamisches Recht)
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten