Gilt eine Frau, die Ehebruch begangen hat, als Jungfrau?

Fragedetails


– Ich hatte Ihnen bereits eine Frage geschickt. Sie sagten, man dürfe eine Frau nicht fragen, ob sie Jungfrau sei. Nun, in einem Hadith aus den Kütübü Sitte, Nummer 6601, berichtet Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein):



„Ein Mann aus Ansar heiratete eine Frau aus Beliclan und vollzog die Ehe und verbrachte die Nacht bei ihr. Als der Morgen kam:“

„Ich habe diese Frau nicht als Jungfrau vorgefunden!“

sagte er. Die Angelegenheit wurde dem Gesandten Gottes, Allahs Segen und Friede seien mit ihm, vorgetragen. Der Gesandte Gottes ließ seine Tochter rufen und befragte sie zu dem Vorfall. Die Frau sagte:

„Nein! Ich war Jungfrau!“

sagte er. Auf Befehl des Propheten (Allahs Segen und Friede seien mit ihm) vollzogen sie die Mula’ana (gegenseitige Verfluchung). (Der Ehemann) gab der Frau ihre Morgengabe.



– So wird die Situation beschrieben. Wenn nicht nach der Jungfräulichkeit gefragt wird, warum wird sie dann als Scheidungsgrund angeführt? Und dann noch mit einem Fluch belegt!…

– Angenommen, eine Frau hat ihre Jungfräulichkeit nicht durch Heirat, sondern durch Ehebruch verloren, dann gilt Folgendes:

1. Gilt eine Frau, die Ehebruch begangen hat, als Jungfrau?

2. Wenn dem so ist, hat der Gesandte Gottes nicht angenommen, dass die Jungfräulichkeit der Frau in der Hochzeitsnacht nicht durch die Ehe, sondern durch Ehebruch verloren gegangen ist, als festgestellt wurde, dass sie keine Jungfrau mehr war?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Diesen Hadith hat Ibn Madscha überliefert.

(Talak, 27/ h. Nr.: 2070)

– Diese Überlieferung von Ibn Majah

schwach

wurde berichtet.

(siehe Ibn Mādscha, a.a.O./Talik)

– Heysemi, im Überlieferungsstrang der von Bezzar überlieferten Hadith enthalten ist.

Die Überlieferer sind vertrauenswürdig/verlässlich.

hat er berichtet. (Mecmau’z-Zvevaid, h. Nr.: 7843)

Aber Bezzar selbst,

„Wir kennen diese Überlieferung nur aus dieser Quelle.“

indem er/sie die Überlieferung (so) darstellte/wiedergab

seiner/ihrer Schwäche

hat darauf hingewiesen.

(siehe Musnad al-Bazzar, Hadith-Nr.: 5100)

Nachdem wir die Position des Hadith geklärt haben, können wir nun Ihre beiden Fragen beantworten:


1. „Gilt eine Frau, die Ehebruch begangen hat, noch als Jungfrau?“

Frage:

Nein, eine Frau, die Ehebruch begangen hat, gilt nicht als Jungfrau. Es gibt keine Hadith-Überlieferung, die darauf hindeutet.


2. „Wenn dem so ist, hat der Gesandte Gottes nicht angenommen, dass die Jungfräulichkeit der Frau in der Hochzeitsnacht nicht durch die Ehe, sondern durch Ehebruch verloren gegangen war, als festgestellt wurde, dass sie keine Jungfrau mehr war?“

Frage:

Hier geht es nicht darum, wie die Jungfräulichkeit verloren gegangen ist, sondern ob sie überhaupt verloren gegangen ist. Denn es gibt eine Behauptung: Der Ehemann behauptet, seine Frau sei keine Jungfrau mehr und habe daher Ehebruch begangen. Die Frau bestreitet dies.

– Wenn der Prophet (s.a.w.) in einer solchen Angelegenheit ein Urteil gefällt hat, dann hat er es gemäß dem Buch Gottes getan. Gott sagt:


„Was die Ehemänner betrifft, die ihre Frauen des Ehebruchs beschuldigen und außer sich selbst keine Zeugen haben, so besteht die Zeugenaussage eines jeden von ihnen darin, viermal bei Gott zu schwören, dass er die Wahrheit sagt. Beim fünften Mal bittet er darum, dass Gottes Fluch auf ihn falle, wenn er lügt. Die Frau, die beschuldigt wird, kann die Strafe abwenden, indem sie viermal bei Gott schwört, dass ihr Mann in dieser Beschuldigung lügt. Beim fünften Mal bittet sie darum, dass Gottes Zorn auf sie falle, wenn ihr Mann die Wahrheit sagt.“


(Nur, 24/6-9)


Mit Grüßen und Gebeten…

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