Gilt ein in Gebäuden und Arbeitsstätten zum Gebet eingerichteter Raum als Moschee? In unserem Unternehmen ist ein Raum als Gebetsraum ausgewiesen. Es gibt religiöse Bücher und Gebetsplätze.

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Die in Gebäuden und Arbeitsstätten eingerichteten Gebetsräume sind in Bezug auf das Gebet und die Gottesverehrung den Moscheen gleichgestellt. Die für Moscheen geltenden Bestimmungen gelten auch für diese Gebetsräume.


Mit Grüßen und Gebeten…

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