– Oft werden Sätze wie „Wenn ich das tue, dann heiße ich nicht Ahmet, sondern Ali“ gesagt; gelten diese als Schwur?
– Muss man ein Sühnefasten einhalten?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Da eine solche Aussage nicht als Eid gilt, ist auch keine Sühneleistung erforderlich.
Im Alltag schwören die meisten von uns, um einer Aussage Nachdruck zu verleihen oder einen Gesprächspartner zu überzeugen, der an dem Gesagten zweifelt.
Ein Muslim darf schwören, um seine Aussage zu bekräftigen oder seinen Gesprächspartner zu überzeugen. Tatsächlich schwört Gott selbst an vielen Stellen im Koran. Ein Beispiel dafür lautet:
„Ich schwöre beim Herrn des Ostens und des Westens, dass Wir imstande sind, bessere an ihre Stelle zu setzen, und niemand kann Uns daran hindern.“
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Andererseits begann unser Prophet (Friede sei mit ihm) auch oft seine Rede mit den Worten:
„Bei Allah, dem Herrn der Macht, schwöre ich auf das Leben Mohammeds…“ „Bei Allah, demjenigen, der die Herzen verändert, schwöre ich…“
mit den Worten begonnen hat.
Dabei muss ein Muslim bei der Eidesleistung einige Punkte beachten, um Fehler und damit verbundene Schuld zu vermeiden.
Ein Eid wird nur im Namen Gottes geschworen. Zum Beispiel:
„Bei Gott, bei Gott, bei Gott“
wie z. B. Oder
„Bei dem Barmherzigen, bei dem Gnädigen schwöre ich!“
in der Form. Oder
„Bei der göttlichen Macht“, „Bei der göttlichen Ehre, ich schwöre“
wie z.B.
Man darf nicht im Namen anderer schwören, zum Beispiel im Namen unseres Propheten (Friede sei mit ihm) oder der Kaaba. Auch nicht…
„Um meines Vaters Kopf, um meines Kindes Kopf“, „Dass ich den Leichnam meines Sohnes sehe“
auch auf das Haupt oder das Leben von jemandem zu schwören, der so erschaffen wurde,
ist nicht zulässig.
Tatsächlich hat unser Prophet (Friede sei mit ihm) diese Wahrheit in einem seiner Hadithe wie folgt dargelegt:
„Schwört nicht bei euren Vätern, Müttern und Götzen. Schwört nur bei Allah, und schwört bei Allah nur dann, wenn ihr in eurem Schwur wahrhaftig seid.“
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Andererseits,
„Ich schwöre, ich bezeuge, ich schwöre bei Gott, ich schwöre auf mein Leben, ich schwöre auf meine Ehre.“
Auch solche Worte gelten als Schwur.
Außerdem,
„Es soll mir verboten sein, dieses Essen zu essen.“
Auch das Verbot von etwas Erlaubtem in Form eines Schwurs gilt als Eid.
Jemand,
„Wenn ich das tue, dann soll ich ein Ungläubiger sein“, „dann soll ich Jude oder Christ sein“, „dann soll ich nicht Gottes Diener und des Propheten Gemeinde sein“, „dann soll Gott meine Seele ohne Glauben nehmen.“
Wenn er so schwört, wird auf seine Absicht geachtet. Wenn er dies nur zum Schwören und zur Bekräftigung seines Glaubensbekenntnisses sagt, ist es ein Eid. Wenn er es aber in dem Glauben sagt, dass er dadurch zum Ungläubigen wird, ist es kein Eid. Dieser Mensch muss mit Reue und Buße seinen Glauben und …
-falls vorhanden-
Er muss seinen Ehevertrag erneuern. Ein Muslim, der weiß, wie der Prophet (Friede sei mit ihm) geschworen hat, wird solche unangemessenen Eide vermeiden.
Jemand,
„Wenn ich das tue, möge mich die Strafe oder der Fluch Gottes treffen.“ „Möge ich ein Dieb und ein Ehebrecher sein.“
Wenn er das sagt, gilt das nicht als Schwur. Solche Worte entsprechen jedoch nicht der islamischen Erziehung. Muslime sollten solche Worte vermeiden. Sollte er sie versehentlich aussprechen, muss er Buße tun und um Vergebung bitten.
Wiederum
„Ich werde diese oder jene Sache nicht tun, um des Korans willen, um des heiligen Buches willen.“
Wer etwas tut, obwohl er gesagt hat, er würde es nicht tun, muss keine Sühne leisten. Diese Person muss Buße tun und um Vergebung bitten. Nach einer anderen Ansicht ist ein solcher Schwur jedoch gültig, da der Koran das Wort Gottes ist. Daher sollte man vorsichtshalber solche Äußerungen vermeiden.
Andererseits werden in manchen unserer Regionen bestimmte Redewendungen verwendet, um das Gesagte zu bekräftigen.
„Bei meiner Mutter schwöre ich.“
Auch solche Äußerungen sind nicht richtig. Sie sind äußerst hässlich und entsprechen nicht der islamischen Moral.
Fußnoten:
1. Sure al-Ma’arij, Vers 40.
2 Abū Dāwūd, Aymān wa-n-Nuzūr: 5.
(siehe Mehmed PAKSU, Spezielle Fatwas für die Familie)
Für weitere Informationen klicken Sie hier:
– EID.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten