Einige meiner Lehrer haben mir von einem Gebet namens „Kabir Nur Namazı“ erzählt, das nach dem Nachtgebet (Yatsı Namazı) in zwei Sitzpositionen verrichtet wird. Ich verrichte dieses Gebet seit Jahren. Ist dieses Gebet tatsächlich ein anerkanntes Gebet? Und selbst wenn nicht, gibt es einen Einwand dagegen, dass ich dieses Gebet weiterhin verrichte?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Wenn wir unsere Hadith-Bücher und die Bücher betrachten, die den Lebensstil unseres Propheten (Friede sei mit ihm) beschreiben, finden wir einen Hadith, der, obwohl er an einigen Stellen unterschiedliche Formulierungen enthält, wie folgt lautet:
Einige Überlieferungen geben dies auch mit „im Schneidersitz“ wieder (Muslim). Bei Baihaqi heißt es hingegen:
In einer anderen Überlieferung:
Mit geringfügigen Abweichungen wurden diese Hadithe auch von Ahmad ibn Hanbal (Musnad, V/260; VI/299), Ibn Madscha (Ibn Madscha, Ikama, 125), Tirmidhi (Tirmidhi, Witr, 13), Darimi (Darimi, Salat, 215) und Darqutni (Darqutni, N/6251) überliefert.
Ibn al-Qayyim sagte dazu Folgendes:
(Ibn Qayyim, Zād, I/110).
Imam Malik akzeptiert dieses zweirekâtige Gebet jedoch nicht; Imam Ahmad auch nicht:
sagt er/sie.
Eine Gruppe von Gelehrten ist der Ansicht, dass der Gesandte Gottes diese beiden Gebetsabschnitte nur deshalb verrichtet hat, um zu zeigen, dass es erlaubt ist, auch nach dem Witr-Gebet zu beten.
Diese beiden Rak’ahs sollten wie Sunna-Gebete betrachtet und als Ergänzung des Witr-Gebets (das letzte Gebet ist das Witr-Gebet) angesehen werden. Denn das Witr-Gebet ist eine eigenständige Gottesverehrung. Daher sind diese beiden Rak’ahs wie das Sunna-Gebet des Abends. Denn auch dieses ist das Witr-Gebet (das einzelne Gebet) des Tages. Und das abschließende Sunna-Gebet ist seine Ergänzung. Das heißt, obwohl man am Ende ein Sunna-Gebet verrichtet hat, kann man sagen: „Mein letztes Gebet war das Abendgebet.“ Diese beiden Rak’ahs sind also die Ergänzung des Witr-Gebets der Nacht, und man kann sagen: „Mein letztes Gebet war das Witr-Gebet.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir diejenigen, die so beten, nicht als Erneuerer (Bid’at-Täter) bezeichnen können. Wir könnten höchstens sagen, wie Ahmad ibn Hanbal es tat. Da sogar authentische Überlieferungen belegen, dass der Gesandte Gottes (s.a.w.) so gebetet hat, könnten wir sogar sagen, dass diejenigen, die so beten, es besser machen als diejenigen, die es nicht tun. Jedoch zu diesem Gebet…
Dass dieses Gebet in den Lehrbüchern des islamischen Rechts – ja sogar in den Fiqh-Büchern – nicht erwähnt wird, liegt nicht daran, dass sie es nicht kannten, sondern lediglich daran, dass sie nur die wichtigsten, von Rasulullah (sav) fast ständig verrichteten und empfohlenen Sunna- und Mustahab-Gebete in ihre Bücher aufgenommen haben. Es gibt nämlich noch weitere Gebete, die Rasulullah (sav) verrichtet hat.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten