Erben Stiefkinder?

Fragedetails

Mein Vater hatte aus seiner ersten Ehe sieben Kinder (zwei Söhne, fünf Töchter). Seine erste Frau verstarb, danach heiratete er erneut und bekam mit seiner zweiten Frau zwei weitere Kinder (ein Sohn, eine Tochter). Anschließend verstarb mein Vater. Sein Nachlass wurde offiziell aufgeteilt. Die zweite Frau erhielt 1/4, die restlichen 3/4 wurden gleichmäßig unter den neun Kindern aufgeteilt. Meine Frage ist: Muss die zweite Frau ihren Anteil von 1/4 nur unter ihren beiden Kindern aufteilen, oder ist sie religiös verpflichtet, auch den Kindern aus der ersten Ehe etwas zukommen zu lassen?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

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Mit Grüßen und Gebeten…

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