– Ich hatte ein Gelübde abgelegt, und jetzt, wo das Opferfest so nah ist, muss ich es einlösen. Aber viele Orte haben bereits mit dem öffentlichen Ausstellen von Opfergaben begonnen, und angesichts der Vorbereitungen für das Fest fällt es mir schwer, einen geeigneten Ort zum Schlachten zu finden.
– Kann ich mein Opfergeld an Wohltätigkeitsorganisationen spenden, wenn das Fest kommt?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Ja, Sie sollten Ihr Opfertier im Wege einer Vollmacht an Wohltätigkeitsorganisationen spenden.
Mit der Einzahlung des Geldes auf das Konto der zuständigen Institution gilt die Opfervollmacht als erteilt. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich anzurufen und eine Vollmacht zu erteilen.
Das Opfertier muss jedoch unbedingt von der Wohltätigkeitsorganisation geschlachtet werden. Andernfalls gilt das Opfer nicht als erbracht.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten