Dürfen Frauen im Gebet ein Kleid tragen, das über der Hose bis zum Knie reicht?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Das Hauptanliegen bei der Kleidung muslimischer Frauen ist die Wahrung der Sittsamkeit (Tesettür). Das bedeutet, den gesamten Körper außer Händen und Gesicht zu bedecken und nichts freizulegen. Ein Kleidungsstück gilt als sittsam, wenn es dick genug ist, um nichts durchscheinen zu lassen, und lang genug, um die Körperteile zu bedecken, die als „Avret“ (Schamteile) gelten. Ein dünnes oder durchsichtiges Kleidungsstück, das etwas durchscheinen lässt, erfüllt diese Bedingung nicht.

Die Übersetzung der Hadith-Überlieferungen, die diesem Thema zugrunde liegen, lautet wie folgt:

Nach einer Überlieferung von Aischa (r.a.) besuchte ihre Schwester Asma eines Tages den Propheten (s.a.w.). Sie trug ein dünnes Kleid, das ihre Haut zeigte. Als der Gesandte Gottes (s.a.w.) sie sah, wandte er sein Gesicht ab und sagte:


„O Esma, wenn ein Mädchen die Geschlechtsreife erreicht hat, ist es nicht erlaubt, dass außer ihrem Gesicht und ihren Händen etwas anderes von ihr sichtbar ist.“

1

In einer Überlieferung von Abu Huraira (ra) im Sahih Muslim berichtet der Prophet (asm), dass Frauen, die sich in durchsichtiger, also dünner und transparenter Kleidung kleiden, zu den Bewohnern der Hölle gehören und nicht einmal den Duft des Paradieses riechen werden.²

Alkame ibn Abi Alkame überliefert, dass seine Mutter sagte:


„Hafsa, die Tochter Abdurrahmans, betrat das Zimmer von Aischa (r.a.) mit einem dünnen Kopftuch, das ihr Haar zeigte. Aischa (r.a.) nahm ihr das Kopftuch ab, faltete es doppelt und machte es dicker.“

3

Hazrat Omar (ra) warnte die Gläubigen davor, Frauen Kleidung tragen zu lassen, die zwar nicht glasartig transparent war, aber dennoch die darunterliegende Kleidung deutlich sichtbar machte.4


Imam Serahsî

Nach dieser Überlieferung gilt das gleiche Urteil auch dann, wenn das Kleid der Frau sehr dünn ist, so die Erklärung. Danach folgt…

„Bekleidet, aber dennoch freizügig“

er überliefert den Hadith mit der Bedeutung: und sagt Folgendes:

„Diese Art von Kleidung ist wie ein Netz, sie bietet keinen Schutz. Daher ist es für fremde Männer nicht erlaubt, eine Frau so bekleidet anzusehen.“5

Das Maß für die Transparenz eines Kleides ist, ob die Hautfarbe durchscheint. Wenn man von außen die Haut unter dem Kleid sieht, dann ist die Bedeckung, egal ob das Kleid dünn oder dick ist, nicht gegeben. Diese Angelegenheit wird im Halebî-i Sağir wie folgt beschrieben:

„Wenn das Kleidungsstück so dünn ist, dass es die Hautfarbe durchscheinen lässt, ist die Scham nicht bedeckt. Aber auch wenn es dick ist, aber am Körper anliegt und die Form des Körpers annimmt,

(wenn die Form des Gliedes sichtbar wird),

In diesem Fall ist das Gebet erlaubt, da die Verhüllung gegeben ist und es nicht verboten werden sollte.“6

Die Angelegenheit wird in anderen Konfessionen in ähnlicher Weise ausgedrückt.

Die Ansicht der malikitischen Rechtsschule lautet wie folgt:

Wenn ein Kleidungsstück durchsichtig ist und die Hautfarbe sofort erkennen lässt, ist es keine Bedeckung. Ein Gebet, das in einem solchen Kleidungsstück verrichtet wird, muss unbedingt wiederholt werden. Auch das Tragen von dünnen und engen Kleidungsstücken, die die Körperform erkennen lassen, ist verpönt. Denn dies gilt als eine Form der Unwürdigkeit und widerspricht dem Kleidungsstil der frommen Vorfahren.⁷


Die Ansicht der Hanbalitischen Rechtsschule ist folgende:

Die vorgeschriebene Bedeckung ist eine solche, die die Hautfarbe nicht erkennen lässt. Wenn das Kleidungsstück so dünn ist, dass die Hautfarbe durchscheint und die Blässe oder Röte des Körpers sichtbar wird, ist das Gebet nicht gültig, da die Bedeckung nicht erfüllt ist. Wenn es die Farbe verdeckt, aber die Körperumrisse sichtbar bleiben, ist das Gebet gültig, da dies selbst bei dicker Kleidung unvermeidlich ist.⁸


Die Ansicht der Schafiitischen Rechtsschule lautet wie folgt:

Pflicht ist es, Kleidung zu tragen, die die Hautfarbe nicht durchscheinen lässt. Ein Kleidungsstück, das aufgrund seiner Dünnheit die Hautfarbe erkennen lässt, ist nicht erlaubt. Denn mit einem solchen Kleidungsstück ist die Verschleierung nicht gewährleistet. Das heißt, ein Kleidungsstück, das aufgrund seiner Dünnheit die Weißheit oder Schwärze der Haut zeigt, genügt nicht für die Verschleierung.

Auch wenn das Kleidungsstück dick ist, aber durch seine Beschaffenheit einen Teil der Körperteile unterhalb der Taille sichtbar macht, ist die Bedeckung nicht ausreichend. Ein Gebet in einem Kleidungsstück, das die Feinheiten und Rundungen des Körpers wie Knie und Oberschenkel zeigt, ist gültig, da die Bedeckung als gewährleistet gilt. Es ist jedoch empfehlenswert, ein Kleidungsstück zu tragen, das die Körperteile nicht erkennen lässt.


Aus all diesen Übertragungen lässt sich folgende Schlussfolgerung ziehen:

Wenn das Kleid einer Frau vor fremden Männern so dünn ist, dass es die Hautfarbe durchscheinen lässt, gilt dies nicht als Verhüllung und ist daher nicht erlaubt. Dies gilt für Kleider, Hemden und Röcke ebenso wie für Kopftücher und Strümpfe. Sind jedoch Strümpfe, Kopftücher oder andere Kleidungsstücke dick genug, um die darunterliegende Haut nicht durchscheinen zu lassen, ist das Tragen eines solchen Kleides erlaubt. Denn selbst dicke Strümpfe und Kopftücher werden die Form von Bein und Kopf immer noch erkennen lassen.

Auch wenn das Gebet in enger Kleidung, die die Körperteile deutlich hervorhebt, gültig ist, so ist es doch nicht erlaubt, da es die Aufmerksamkeit der Betrachter auf sich zieht und sie erregen könnte. Der verstorbene Ibn-i Âbidin weist in seinem Werk auf diesen Punkt hin.10




Fußnoten:



1. Abū Dāwūd, Libās:31.

2. Muslim, Libas.-125.

3. Muwatta‘, Libas:4

4. Baihaqī. Sunan, 2:235

5. al-Mabsūt, 10:155-

6. Halebî-i Sağır, S. 141. l. Menânü’l-Celü, 1:136

8. Ibn Qudāma. al-Mughnī, 1:337.

9. Afeaeıtf. el-Mecmû, 3:170-172.

10. Reddü’l-Muhtar, 5:238.


Mit Grüßen und Gebeten…

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