Der Prophet wollte den Ehebrecher zunächst nicht steinigen, sondern forderte ihn zur Reue auf. Die Diebin hingegen ließ er bestrafen, indem ihre Hand abgehackt wurde. Wie sollen wir diese beiden unterschiedlichen Fälle interpretieren?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Mâiz b. Mâlik kam zum Propheten (s.a.w.) und

„Mach mich sauber.“

sagte der Prophet (Friede sei mit ihm).

„Schäme dich, geh weg, bete zu Gott und bitte ihn um Vergebung.“

befahl er. Mâiz kehrte, ohne sich weit zu entfernen, zurück und

„O Gesandter Gottes! Reinige mich!“

sagte er. Der Prophet (Friede sei mit ihm) schickte ihn mit denselben Worten noch dreimal zurück. Bei seinem vierten Bekenntnis

„Wovon soll ich dich reinigen?“

fragte er. Mâiz;

„Von Ehebruch…“

sagte er. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm).

„Ist da eine Geisteskrankheit im Spiel?“

fragte er. Sie sagten, sie hätten keine solche Beschwerden.

„Hat er/sie vielleicht Wein getrunken?“

fragte er. Ein Mann stand auf und führte eine Alkoholkontrolle durch; er konnte keinen Weingruch feststellen. Der Prophet (s.a.w.) fragte erneut

„Hast du Ehebruch begangen?“

fragte er. Mâiz

„Ja…“

Er gab die Antwort. Nun wurde der Befehl erteilt, und Maiz wurde gesteinigt.

Nach der Steinigung spalteten sich die Sahaba in zwei Lager. Die einen sagten, Maiz sei zugrunde gegangen, die anderen, er habe die beste Buße geleistet. Diese unterschiedlichen Auffassungen hielten drei Tage an. Dann kam der Gesandte Allahs (s.a.w.) zu ihnen.

„Betet für Māiz ibn Mālik.“

befahl er.

„Möge Allah Mâiz vergeben.“

sagten sie. Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte:

„Mâiz bereute so aufrichtig, dass diese Reue, würde sie unter einer ganzen Gemeinde verteilt, für alle ausreichen würde.“


(Muslim, Hudûd, 22; as-Schaukānī, Nail al-Autār, VII, 95, 109; az-Zaila’ī, Nasb ar-Rāya, III, 314 ff.).

Die Weisheit hinter der Tatsache, dass unser Prophet (Friede sei mit ihm) die Strafe für die Ehebruch begehenden Gefährten nicht sofort verhängte, liegt in Folgendem:

– Mais

„Mach mich sauber.“

hat er gesagt. Er hat den Ehebruch zunächst nicht erwähnt. In seinem vierten Geständnis

„Wovon soll ich dich reinigen?“

fragte er. Mâiz;

„Ehebruch.“

sagte er/sie.

– Im Islam sind Strafen wie die Steinigung abschreckende, schwere Strafen. Bei Zweifeln entfallen diese Hadd- und Qisas-Strafen.

„Verringert die Strafen für Vergehen, soweit es eure Macht zulässt, durch Zweifel.“


(Abu Dawud, Salat, 14; Tirmidhi, Hudud, 2).

Dies sind Menschenrechte.

„Im Zweifel für den Angeklagten.“

Er hat es in folgender Form ausgedrückt. Unser Prophet (Friede sei mit ihm) untersuchte, ob dieser Gefährte, der den Ehebruch gestanden hatte, eine zweifelhafte Situation hatte, und fällte dann ein Urteil.


Was das Abschneiden der Hand der Diebin betrifft:

„Der Zustand einer Frau aus dem Stamm der Mahzum betrübte die Quraisch. Sie sagten:

„Wer wird zum Gesandten Gottes gehen und für diese Frau Fürsprache einlegen?“

sagten sie. Einige sagten auch: „Niemand außer dem geliebten Gefährten des Gesandten Gottes, Usama ibn Zayd, würde sich das wagen.“ Usama

(für die Frau um Fürsprache bitten)

Er sprach mit dem Gesandten Gottes (Friede sei mit ihm). Daraufhin sagte der Gesandte Gottes:

„Bittest du etwa um Fürsprache für die Unterlassung einer der von Gott vorgeschriebenen Strafen?“

Dann stand er auf und hielt uns eine Predigt. Anschließend sagte er:


„Von euren Vorgängern“

(ehrenhaft)

wenn jemand stiehlt

(den Täter)

würden sie verlassen.

(Ehrenhalber)

Wenn jemand Schwaches stahl, wurde die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allah, wenn Mohammeds Tochter gestohlen hätte, würde ich ihr sicherlich die Hand abhacken.“




(Asch-Schaukānī, Nail al-Autār, VII, 131, 136).

In diesem Fall wird die Aufhebung der Strafe für die Frau gefordert, deren Schuld erwiesen ist. Dies steht im Widerspruch zu einem fundamentalen Prinzip des Islam.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Das Urteil wurde bestmöglich vollstreckt.

Unabhängig von seinem Stamm oder seinem Rang wird jeder bestraft, wenn seine Schuld bewiesen ist.

Die Gerechtigkeit erfordert es.


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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