Darf man ein Opfertier schlachten, ohne eine Vollmacht zu haben?

Fragedetails

– Sie haben mein Opfertier geschlachtet, obwohl ich keine Vollmacht erteilt habe. Was soll ich tun?

– Sieben Freunde haben gemeinsam ein großes Tier für das Opferfest gekauft. Am Festtag selbst, aufgrund meiner Verspätung und obwohl ich keine Vollmacht erteilt hatte, sagte einer der Freunde, um Verzögerungen zu vermeiden: „Ich bin sein Bevollmächtigter“ und ließ das Tier schlachten; wie ist das rechtlich zu beurteilen?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Diejenigen, die gemeinsam ein Opfertier schlachten, haben sich gegenseitig stillschweigend dazu ermächtigt, es zu schlachten. Daher gilt das Schlachten durch einen von ihnen stillschweigend auch für die anderen.


„Wer ein ihm anvertrautes Opfertier ohne Erlaubnis seines Besitzers

(die Vollmacht)

Wenn er ohne dessen Wissen am Festtag im Namen des Besitzers schlachtet, muss er dies nicht bezahlen, und die Opferpflicht des Besitzers entfällt. Denn dies ist durch stillschweigende Zustimmung erlaubt.“


(Ö. Nasuhi Bilmen, Islamisches Lehrbuch, S. 420).


Mit Grüßen und Gebeten…

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