Darf jemand, der nicht verpflichtet ist, ein Opfertier zu schlachten, trotzdem ein Opfertier schlachten?

Fragedetails


– In einem islamischen Lehrbuch steht, dass jemand, dessen Vermögen nicht den Nisab-Wert erreicht, kein Opfertier schlachten darf und dessen Fleisch nicht essen darf. Stimmt das?

– Darf jemand, der die Nisab-Grenze nicht erreicht hat, ein Opfertier schlachten?

– Wäre es schlimm, wenn er von seinem eigenen Fleisch essen würde, wenn er es abschneidet?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Auch wenn sein Vermögen nicht den Nisab-Betrag erreicht, so soll derjenige, der genug Geld hat, um ein Opfertier zu kaufen, dieses kaufen, schlachten und das Fleisch mit seiner Familie essen. Dadurch erlangt er ebenfalls Gottes Lohn.


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– Welche häufig gestellten Fragen gibt es zum Thema Opfertiere schlachten und wie lauten die Antworten?


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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