Wenn jemand das Pflichtfasten nicht einhalten kann, zum Beispiel weil er zwei Jahre lang ein Kind stillt und daher zwei Jahre lang nicht im Ramadan fasten kann, muss er das Fasten dann später nachholen und wie sollte seine Absicht sein?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Eine schwangere oder stillende Frau, die befürchtet, dass ihr oder ihrem Kind durch das Fasten Schaden zugefügt werden könnte, darf das Fasten aussetzen und es später nachholen. Die Tatsache, dass das gestillte Kind nicht ihr eigenes ist, ändert nichts an dieser Regelung.
Die Frau, die dieses Fasten nachholt, fasst folgende Absicht:
und für jeden Tag, an dem er das Fasten nicht einhält, fastet er einen Tag als Nachholfasten.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten