Darf eine Frau während ihrer Menstruation eine Moschee betreten?

Ay halindeki kadın camiye girebilir mi?
Fragedetails

– Ist es einer menstruierenden Frau erlaubt, eine Moschee zu betreten?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,


Es ist einer menstruierenden Frau nicht gestattet, Moscheen zu betreten, außer in dringenden Fällen.

Es ist auch nicht erlaubt, die Moschee zu betreten, sich dort aufzuhalten oder sich zum I’tikaf (spirituelle Einkehr) zurückzuziehen, außer in dringenden Fällen.

Im Hadith heißt es:


„Keine Frau in der Menstruation oder im Zustand der rituellen Unreinheit darf eine Moschee betreten.“


(Ibn Mādscha, Tahāra, 92; Dārimī, Wudūʾ, 116).


Die Schafiiten und Hanbaliten,

Sie erlauben es menstruierenden und postpartalen Frauen, die Moschee zu durchqueren, sofern sie diese nicht verunreinigen. Es wird überliefert, dass der Prophet (s.a.w.) Aischa (r.a.) eine solche Erlaubnis erteilte.

(Muslim, Hayz, I1-13; Nasā’ī, Tahāra, 172, Hayz, 18; Ibn Māğa, Tahāra, 120).


Das Betreten und Verweilen einer menstruierenden Frau in einer Moschee ist nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, einschließlich der Hanafiten, nicht zulässig.

Einige islamische Gelehrte vertreten jedoch unterschiedliche Meinungen bezüglich des Betretens der Moschee durch Frauen in ihren besonderen Zuständen. Demnach habe der Prophet (s.a.w.) sogar Nichtmuslime in die Moschee gelassen. Während die Reinigung von Personen im Zustand der Unreinheit von ihrem eigenen Willen abhängt, ist die Reinigung von Frauen während ihrer Menstruation oder nach der Geburt nicht von ihrem Willen abhängig. Daher sehen diese Gelehrten kein Problem darin, dass Frauen in diesen Zuständen die Moschee betreten, um an religiösen Veranstaltungen, insbesondere an Bildungsangeboten, teilzunehmen.

Die Stellungnahme des Hohen Rates für Religionsangelegenheiten zu diesem Thema mit der Nummer 2009/116 lautet wie folgt:

„… geprüft von der Kommission zur Beantwortung religiöser Fragen“

„Der Zutritt von Frauen während der Menstruation und der Wochenbettzeit zur Moschee“

Das Thema wurde besprochen.

Heutzutage kann die Hadsch-Pilgerreise aufgrund der Umstände nur in einem begrenzten Zeitraum durchgeführt werden. Frauen, die zur Hadsch kommen, können in dieser Zeit mit besonderen Umständen wie Menstruation und Wochenbett konfrontiert sein. Für Frauen, die aufgrund der Umstände nur einmal im Leben die Gelegenheit zur Hadsch haben, stellt der Besuch der Prophetenmoschee (Mescid-i Nebevi) und der Heiligen Moschee (Mescid-i Haram), der Zugang zu den Moscheen zum Gebet und zur Andacht in ihren besonderen Situationen ein wichtiges, noch ungelöstes religiöses Problem dar.

Der Besuch einer Moschee während der Menstruation wird von der Mehrheit der islamischen Gelehrten nicht als zulässig angesehen. Einige Gelehrte erlauben es jedoch. Ausgehend von dieser Ansicht wurde mehrheitlich die Meinung vertreten, dass menstruierende Frauen, die während der Hadsch zum Beten, zum Gedenken Gottes (Dhikr), zum Bittgebet (Istighfar), zum Betrachten der Kaaba oder zum Besuch des Propheten in die Haram-Moschee und die Prophetenmoschee gehen möchten, gemäß der Meinung der Gelehrten, die dies erlauben, handeln können.

(Präsidium für Religionsangelegenheiten)


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

Neueste Fragen

Frage Des Tages