Darf eine Frau mit einem fremden Mann gemeinsam das Gemeinschaftsgebet verrichten?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

(In einigen Rechtsbüchern wird es als „haram“ (verboten) bezeichnet. Wenn die Zimmer jedoch durch Wände getrennt sind und jedes Zimmer ein eigenes Schloss hat, oder wenn es keine Schlösser gibt, aber eine Trennung durch Wände oder Vorhänge besteht und der Mann vertrauenswürdig ist, oder wenn die Frau eine Mahram (nahe Verwandte) bei sich hat, oder wenn eine ältere Frau anwesend ist, die zwar nicht zur sexuellen Handlung fähig ist, aber einen Angriff verhindern kann, oder wenn der Mann selbst so alt ist (wie die ältere Frau), oder wenn die Frau, bei der er sich befindet, ihm etwas schuldet und er sie deswegen verfolgt, dann ist die Halvet (geschlechtliche Abgeschiedenheit) nicht haram.)

Der Gesandte Gottes (Allahs Segen und Friede seien mit ihm) sagt:

Es wurde als verpönt angesehen, dass ein Mann Frauen, unter denen sich keine anderen Männer oder weibliche Verwandte wie seine Frau oder Mutter befinden, in einem Haus oder ähnlichem Ort als Imam zum Gebet führt. Basierend auf dieser Aussage von Serahsî argumentieren einige, dass die Zweisamkeit eines Mannes mit einer Frau, selbst wenn sie eine Fremde ist, durch die Anwesenheit eines anderen Mannes verhindert wird, aber nicht durch die Anwesenheit einer fremden Frau, außer einer Verwandten oder einer vertrauenswürdigen älteren Frau. Und die Zweisamkeit eines Mannes mit mehreren fremden Frauen wird als verpönt und dem Haram nahekommend angesehen.

Demnach ist es für einen Mann, mit einer Frau in einem geschlossenen Raum gemeinschaftlich zu beten, aufgrund der Halvet (geschlechtliche Nähe) nach einer Meinung verpönt (makruh), nach einer anderen sogar verboten (haram). Wenn ein Mann mehreren Frauen, die nicht seine Mahram (nahe Verwandte) sind, in einem Haus oder ähnlichem Ort vorbetet, ist dies ebenfalls verpönt; in einer Moschee ist es jedoch nicht verpönt.

Wenn es sich jedoch um eine Frau handelt, die seine Ehefrau, Mutter oder Schwester ist, dann ist es nicht verpönt. In diesem Sinne ist es nicht verpönt, wenn ein Mann seiner Frau und seiner Schwägerin als Imam vorsteht und das Gebet leitet.


Mit Grüßen und Gebeten…

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