Darf ein Beamter für seine Arbeit, die er während oder außerhalb der Dienstzeit verrichtet, Geld von der Bevölkerung annehmen? Wenn wir keine Überstunden machen, leiden die Bürger, und die Arbeit staut sich. Dürfen wir dafür eine kleine Gebühr von den Bürgern erheben?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Der Prophet Muhammad (s.a.w.) betonte, dass das Schenken die Liebe und Freundschaft zwischen den Menschen stärkt, negative Gefühle wie Geiz, Neid und Egoismus beseitigt und zum Wohlstand beiträgt. Er ermutigte daher zum Schenken (Malik, Hüsnü’l-Huluk, 16; Müsned, 11, 405; Tirmizî, Velâ, 6) und bat darum, dass Geschenke, sofern kein triftiger Grund vorliegt, nicht zurückgewiesen werden sollten. Er selbst schenkte verschiedenen Personen Geschenke, nahm Geschenke an, solange sie rein und erlaubt waren, und erwiderte Geschenke stets mit Gegengeschenken (Buhârî, Hibe, 7).

Es ist nicht richtig, eine Gegenleistung für ein Geschenk zu erwarten oder ein gegebenes Geschenk zurückzufordern. Tatsächlich wird in einem Hadith darauf hingewiesen, dass es nicht angebracht ist, Geschenke von solchen Personen anzunehmen, die so handeln könnten (Tirmizi, Menakıb, 73).

Der Prophet Muhammad (s.a.w.) hat zwar das Schenken gefördert, aber gleichzeitig unlautere Gewinnmethoden und insbesondere die Annahme und Gewährung von Bestechungsgeldern scharf verurteilt und Beamten verboten, Geschenke anzunehmen, die als Amtsmissbrauch gewertet werden könnten (Buhârî, Hibe, 17. Ahkâm, 24, 41; Müslim, İmâre, 26-29; Ebû Dâvûd, İmâre, 11).

Die Gültigkeit einer Schenkung hängt von der Stellung der Beteiligten und der Absicht der Schenkung ab.

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

Fallen Geschenke unter Bestechung?


Mit Grüßen und Gebeten…

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