Bin ich für die unzulässigen Handlungen der Hilfskasse verantwortlich, deren Mitglied ich bin?

Fragedetails


– Ich bin Unteroffizier im Luftwaffenkommando… innerhalb des Luftwaffenkommandos ein…

„Unterstützungskasse der Luftwaffe“

Es wurde gegründet. Ich wurde 2001 bei meinem Abschluss an der Militärakademie Mitglied. Ich bin seit ungefähr 10 Jahren Mitglied, und 77 TL werden monatlich direkt von meinem Gehalt abgezogen. Ich habe 2011 einen Antrag gestellt und die Zahlungen eingestellt. Bis 2011 belief sich mein angesammeltes Guthaben auf etwa 9.700 TL. Wenn ich die Beiträge nicht weiterzahle, wird meine Mitgliedschaft Ende dieses Monats nach Ablauf von drei Jahren vollständig gekündigt und mein Guthaben wird als Einnahme des Vereins verbucht. Ich werde mein Geld dann nicht mehr zurückbekommen.

– Diese Kasse zahlt im Todesfall und bei Invalidität einen Geldbetrag an die Familie des Personals. Die monatlichen Beiträge der Mitglieder von 77 TL werden verzinst angelegt. Die einzige Einnahmequelle des Vereins sind die Zinsen, und das Geld wird erst bei der Pensionierung oder dem Ausscheiden aus der Luftwaffe ausgezahlt. Es sind noch 15 Jahre bis zur Pensionierung.

– Soll ich komplett aus dem Verein austreten?

– Oder sollte ich weiter einzahlen und mir bei der Rente das Kapital und die Zinsen separat auszahlen lassen und nur mein Kapital abheben?

– Ich möchte mein Kapital nicht ihnen überlassen, aber ich möchte auch nichts tun, was religiös falsch und unzulässig ist.

– Bin ich verantwortlich, wenn die monatlich von meinem Gehalt abgezogenen 77 TL Mitgliedsbeiträge von dem Verein in Bankzinsen und anderen Bereichen nach eigenem Ermessen angelegt werden? Bin ich religiös gesehen dafür verantwortlich?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,


Der Koran und die Sunna

gemäß den klaren Bestimmungen des Islam

Jede Art von Zinsen ist verboten.

Es ist verboten. Ob Zinsgeschäfte zwischen Privatpersonen oder zwischen Banken und anderen Institutionen abgeschlossen werden, ist unerheblich; sie sind alle gleich und nach religiösem Recht verboten.


Hilfsbereitschaft und Solidarität

ist eine Angelegenheit, die der Islam bei jeder Gelegenheit empfiehlt. Die Gründung einer Hilfskasse und die Ein- und Auszahlung von Geldern aus dieser Kasse gelten nicht als zinsbehaftete Transaktion.

Es ist jedoch erforderlich, dass die Hilfskasse die gesammelten Gelder in religiös zulässigen Bereichen einsetzt und dass die geleistete Hilfe und die nützlichen Arbeiten nicht gegen die Grundprinzipien des Islam verstoßen.

Demnach besteht aus religiöser Sicht kein Einwand gegen die Annahme des von der Hilfskasse bereitgestellten Geldes und das Belassen des Restbetrags dort, sofern der Inhalt der betreffenden Kasse diesen Prinzipien entspricht.

Der Tätigkeitsbereich ist jedoch vom Islam nicht gebilligt.

Zinsen, Handel mit Produkten, die nach islamischem Recht nicht erlaubt sind.

beispielsweise in Bezug auf

Es ist nicht zulässig, hier Geld anzulegen und Ersparnisse dort zu verwahren.

In Ihrer Frage ist von der betreffenden Hilfskasse die Rede.

Die Frage, ob man ausgehen soll oder nicht.

Nur um es erwähnt zu haben, da danach gefragt wurde:

Die Entscheidung liegt beim Mitglied des Wahlvorstands.

ist erforderlich.

Jeder, der Mitglied dieser Kasse ist.

das Kapital kann er sich jetzt oder bei Renteneintritt auszahlen lassen

kann nehmen.

Jedoch an die besagte Hilfskasse.

Die Mitglieder haften anteilig an ihren Einlagen, Rechten oder Befugnissen für die Anlage der Gelder durch die Verwaltung der Hilfskasse in verzinsliche Anlagen.

sie werden.

Sobald ein Mitglied der Wahlurne diese verlässt,

zusammen mit dem Inflationsverlust des Kapitals

Denn in inflationären Umgebungen kommt es zu einer Minderung des realen Wertes der Forderung, daher wird bei der Einziehung vergangener Forderungen oder Schulden das Geld…

„die Kaufkraft zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme oder zum Zeitpunkt der Inflation“

kann erhoben werden.

Der reale Wert des Geldes ist sein inflationsbereinigter Wert zum Zeitpunkt seiner Ausgabe. Dieser Betrag ist das tatsächliche Geld des Besitzers.


Mit Grüßen und Gebeten…

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